Sauberer Strom durch Windenergie in Brand-Erbisdorf
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Stromversorgung bis 2035 fast vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen. Entsprechende Gesetzesänderungen sollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen, um die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern und das 1,5-Grad-Klimaziel zu erreichen. In Brand-Erbisdorf könnten fünf Windenergieanlagen zukünftig klimafreundlichen Strom für circa 25.000 Drei-Personen-Haushalte erzeugen und Teil der Energiewende werden. Davon profitieren auch Bürger und Gemeinden.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über das Projekt. Für weitere Fragen stehen wir über den unten genannten Kontakt zur Verfügung!
Wichtige Fragen und Antworten zum Projekt in Brand-Erbisdorf
- Wie viel Strom werden die Anlagen produzieren?
Jede der geplanten Windenergieanlagen kann in der Spitze eine Leistung von 6,8 Megawatt erbringen. Damit ist eine wirtschaftliche Energiegewinnung gewährleistet.
Zusammen versorgen die Anlagen etwa 27.000 Drei-Personen-Haushalte mit umweltfreundlichem Strom. - Wie viel Wind weht in Brand-Erbisdorf?
Untersuchungen am Standort Langenau haben gezeigt, dass die raumordnerisch zur Windenergienutzung vorgesehene Fläche eine sehr gute Windhöffigkeit bietet. Bei zu geringem Wind wäre das Projekt nicht wirtschaftlich und würde nicht weiterverfolgt werden.
- Wie viel Abstand haben die Anlagen zur nächsten Wohnbebauung ?
Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung wird über 1000 Meter betragen. UKA stellt dadurch sicher, dass die gesetzlich vorgegebenen Schutzabstände eingehalten und die Interessen der Anwohner bestmöglich berücksichtigt werden.
- Wird man die Windenergieanlagen im Ort sehen?
Die Anlagen sind je nach Standort und Winkel von den Wohnorten sichtbar. Konkrete Visualisierungen entstehen im Laufe des Planungsprozesses.
- Wird man die Windenergieanlagen hören?
Der Hauptteil der Geräusche, die von einem Windpark zu hören sind, stammt von den Rotorblättern. Sie werden durch die Bewegung der Rotorblätter im Wind erzeugt. Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz darf in Wohngebieten der Schall der Windenergieanlagen nicht mehr als 45 Dezibel betragen. Dies entspricht der Geräuschkulisse einer sehr wenig befahrenen Straße. An allen Wohnorten in Langenau und den anderen umgebenen Orten werden die gesetzlich vorgegebenen Richtwerte zum Schutz gegen Lärm tags und nachts eingehalten.
- Entsteht durch die Windräder Schattenwurf?
Da Windenergieanlagen je nach Stand der Sonne Schatten werfen, müssen strenge Richtwerte eingehalten werden. Bei der Planung wird deshalb errechnet, auf welche Fläche wie lange Schatten fallen wird. Dabei wird hypothetisch ein Jahr zugrunde gelegt, an dem die Sonne jeden Tag scheint und sich die Windenergieanlage immer drehen würde. Das Ergebnis ist ein maximal möglicher Schattenwurf, der jedoch in der Realität in dieser Form nie eintreten wird. Die Schattenprognose wird von UKA anhand von Kartendaten des Geodatenportals des Landes Sachsen erstellt.
- Können die Anlagen auch zeitweise abgeschaltet werden?
Windenergieanlagen können flexibel an- und abgeschaltet werden. Hierzu werden einfach die Rotorblätter aus dem Wind gedreht. Neben manuellen Eingriffen des Netzbetreibers oder Windparkbetreibers schalten die Windenergieanlagen bei zu starkem Wind oder zu einprogrammierten Zeiten, beispielsweise für Fledermäuse oder bei zu intensivem Schattenwurf vollautomatisch ab.
Durch bestimmte Wetterlagen kann es zur Vereisung der Rotorblätter kommen. Um Eisbildung oder -abwurf zu verhindern sind moderne Windenergieanlagen daher verpflichtend mit effektiven Schutzmaßnahmen ausgerüstet. Überwachungssysteme sorgen dafür, dass sich die Windenergieanlage selbstständig abschaltet, sobald sie Eis auf den Rotorblättern bemerkt.
- Verändern Windenergieanlagen die Landschaft?
Windräder verändern das Landschaftsbild – keine Frage. Und jeder Mensch bewertet diesen Anblick anders. Am Ende aber schützen Windräder die Landschaft. Denn wenn wir nicht auf Erneuerbare Energien setzen, wird der Klimawandel unsere Landschaft komplett verändern. Ohne Windenergie wird die Energiewende nicht gelingen, denn die Windenergieerzeugung an Land ist das Rückgrat der Energiewende. Circa ein Viertel der Stromerzeugung macht die Eindenergie schon jetzt aus (siehe Stat. Bundesamt).
Außerdem stehen Windräder nicht für die Ewigkeit. Windräder werden aufgebaut, erzeugen viele Jahre umweltfreundliche Energie, werden innerhalb weniger Tage abgebaut und am Ende steht dort wieder eine grüne Wiese oder ein Feld, dass bewirtschaftet werden kann.
- Werden die Windenergieanlagen die Tierwelt im Gebiet beeinflussen?
Tiere am Boden gewöhnen sich schnell an die Bauwerke in ihrem Lebensbereich. Gerade kleinere Wirbeltiere finden am Turmsegment Schutz. In dem Bereich sind verschiedene Vögel angesiedelt. Die meisten von ihnen fliegen nur in einigen Metern Höhe und damit außerhalb des Rotorbereichs.
Es kann nie ausgeschlossen werden, dass sich zwischenzeitlich auch Brutpärchen von Großvogelarten auch in näherem Umfeld niederlassen. Daher werden Brutplätze von Greifvögeln regelmäßig in der laubfreien Zeit gesucht, kartiert und im Frühjahr auf Nachweise einer Brut hin kontrolliert. Für einige Arten funktionieren steuernde Maßnahmen – bspw. das Angebot eines alternativen Brutplatzes. Die Erfahrung zeigt, dass derartige Angebote durch die Tierwelt sehr gerne angenommen werden. Die entsprechenden Konzepte werden gemeinschaftlich mit einem Landschaftsplanungsbüro ausgearbeitet und dienen dem Schutz der Tiere. Am Ende prüft auch die Naturschutzbehörde beim Landkreis das Konzept und gibt die Ausführung frei. Sollte eine steuernde Maßnahme nicht funktionieren, wird im Sinne des Schutzes dieser Art in einem angemessenen Umkreis auf einen Ausbau von Windenergieanlagen verzichtet.
Zum Schutz von Fledermäusen können die Windenergieanlagen bedarfsgerecht abgeschaltet werden, sodass ein mögliches Konfliktpotenzial minimiert wird.
Grundsätzlich gilt: Umfangreiche Naturschutzuntersuchungen müssen alle relevanten Artenschutzkonflikte aufzeigen und ausschließen. Nur dann kann eine Baugenehmigung erteilt werden.
- Was bedeuten die Windenergieanlagen für die Vogelwelt?
Über 20 Jahre Forschung von Ornithologen zeigen: Vögel kollidieren nur in kleinen Zahlen mit Windenergieanlagen. Auch eine langfristige Beeinträchtigung des Verhaltens der Vögel ist nicht zu beobachten. Die größte Bedrohung für die Artenvielfalt geht vom Klimawandel aus.
Andere menschliche Eingriffe in den Lebensraum der Vögel wie Gebäude oder der Straßenverkehr stellen eine weitaus größere Gefahr dar. Bedeutende Vogelbrut- und -rastgebiete bleiben bei der Wahl der Standorte für Windenergieanlagen ohnehin grundsätzlich außen vor. Das garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen im Laufe jedes Verfahrens zur Genehmigung einer Windenergieanlage. Besteht im laufenden Betrieb dennoch eine akute Bedrohung für brütende oder vorbeiziehende Vögel, werden die Anlagen zeitweise abgeschaltet. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Kollisionsgefahr sehr gering ist. Die Vögel weichen kleinräumig aus. Die Rotoren der heute gebauten Anlagen drehen sich zudem weit über den durchschnittlichen Flughöhen. Zugvogelarten halten meist mehr Abstand von den Windrädern, werden jedoch nicht vertrieben.
- Wie profitieren die Gemeinde und die Anwohner von den Windenergieanlagen?
Zum einen erhält die Gemeinde 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen aus dem Betrieb der Windenergieanlagen. Damit bringen die Anlagen einen Gewinn für die Region, der in kommunale Projekte investiert werden kann. Zusätzlich gehen Zahlungen für die Nutzung der Infrastruktur (z.B. für Wegenutzung) direkt an die Gemeinde.
Zum anderen darf der Vorhabenträger den betroffenen Gemeinden eine Beteiligung von 0,2 Cent für jede Kilowattstunde, die vor Ort erzeugt wurde, anbieten (§ 6 EEG). Als von der Windenergieanlage betroffen gelten jene Gemeinden, deren Gebiet innerhalb eines Radius von 2,5 km um die Turmmitte einer Windenergieanlage liegt. Tangiert diese Kreisfläche mehrere Gemeindegebiete, wird der Betrag flächenanteilig verteilt. Die Gemeinde oder bei gemeindefreien Gebieten der Landkreis kann frei über die Verwendung entscheiden. So bringt eine Windenergieanlage der 6-Megawatt-Klasse der Gemeinde je nach Anlagentyp und Standortbedingungen jährliche Zuwendungen von circa 40.000 Euro.
- Inwiefern profitiert die lokale Wirtschaft beim Bau von Windenergieanlagen?
Im Gegensatz zu konventionellen Kraftwerken stehen Windenergieanlagen dezentral in vielen Kommunen verteilt. Hierdurch ergeben sich für die lokale Wirtschaft Einnahmequellen. UKA legt Wert darauf, in ihren Projekten mit lokalen Dienstleistern und Handwerksbetrieben zusammenzuarbeiten. So werden zum Beispiel Wiederaufforstungsmaßnahmen bevorzugt an Unternehmen in der Region vergeben.
- Welche Auswirkung haben die Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise?
Bei der Errichtung der Windenergieanlagen werden gesetzliche Immissionswerte und technische Mindestabstände berücksichtigt, damit keine Minderung der Wohn- und Wertqualität der Umgebung eintritt. Der Wert einer Immobilie hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, grundlegend von Angebot und Nachfrage. Die Eigentümer und Pächter können ihre Flächen weiterhin zur Landwirtschaft nutzen. Da Windenergieanlagen eine vergleichsweise kleine Fläche beanspruchen, bestehen hier nur geringe Einschränkungen. Spätestens nach 20 Jahren Laufzeit der Windenergieanlage werden die Fundamente von UKA zurückgebaut. Der Rückbau einer ausgedienten Anlage ist durch eine Bankbürgschaft abgesichert.
UKA – Der Energieparkentwickler
Die UKA-Gruppe hat rund 880 Mitarbeiter und ist in Europa, Nord- und Südamerika aktiv. Als Vollentwickler deckt UKA die komplette Wertschöpfungskette ab und betreibt Wind- und Solarparks auch selbst. Das 1999 gegründete Unternehmen ist einer der führenden deutschen Projektentwickler und hat derzeit in Deutschland eine Projektpipeline Wind Onshore von rund 1,8 Gigawatt im Genehmigungsverfahren. Auch international ist UKA in den letzten Jahren stark gewachsen. Die aktuelle Projektpipeline der UKA-Gruppe für Wind- und Solarprojekte umfasst mittlerweile mehr als 14 Gigawatt.
Kontakt
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UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG
Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen
Jim Puntschuh / Michael Zengerling
Telefon: (03521) 4068-0
E-Mail: jim.puntschuh@uka-gruppe.de / michael.zengerling@uka-gruppe.de
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